Gehölzwertermittlung Gutachten im Schadensfall – fürs Gericht oder die Versicherung! Nach Beschädigungen von Bäumen durch Unfälle, Bauarbeiten oder andere Ursachen, erstellt die ArboExpert Gutachten, die zur Geltendmachung eventuell entstandener Schadensansprüche vor Gericht oder durch Versicherungen verwendet werden können. Die Feststellung des Schadens erfolgt durch eine Fachanalyse. Dabei wird insbesondere der Zustand des Baumes vor dem Schadenseintritt berücksichtigt.
Folgende Schadenersatz-Szenarien sind danach grundsätzlich möglich: 1. War der Baum vollkommen gesund und wurde er durch das Schadenereignis irreparabel beschädigt, ist eine Neuwertabgeltung bzw. bei jüngeren Bäumen auch eine Naturalabgeltung (Ersatzpflanzung eines gleichwertigen Baumes) denkbar. 2. War der Baum vollkommen gesund und ist der Schaden reparabel, ist die Abgeltung der gesamten Reparatur- bzw. Pflegekosten möglich. 3. War der Baum bereits beschädigt oder krank, wird im Zuge des Sachwertverfahrens eine entsprechende Wertminderung berücksichtigt.
Gehölzwertermittlung nach der Methode Koch Die Wertermittlung von Bäumen erfolgt nach dem Sachwertverfahren, der Methode Koch. Hierbei werden stets die in der Vergangenheit bereits entstandenen Herstellungskosten des Baumes (nach dem Verfahren der Grundstückswertermittlung) berechnet, und es wird der Zeitwert nach Abzug der zum Zeitpunkt des Entzuges gegebenen Wertminderungen ermittelt. Ausgangspunkt der Wertermittlung von Bäumen ist die Tatsache, dass diese wesentliche Bestandteile des Grundstücks sind, auf dem sie stehen. Werden sie beschädigt oder beseitigt, so wird in die Substanz des Grundstücks eingegriffen, das heißt, der Wert des Grundstücks wird gemindert. Bei der Wertermittlung kommt es bei Anpflanzungen in erster Linie darauf an, welche Funktion sie für das betreffende Grundstück haben. Sind die Kosten, die bei der Pflanzung einer gleichen Gehölzgröße entstehen (Naturalrestitution) unverhältnismäßig, so werden die Kosten zugrunde gelegt, die bei der Pflanzung einer üblichen und angemessenen Größe entstehen. In diesem Fall ist jedoch die Herstellungszeit, die das gewählte Gehölz bis zu seiner Funktionserfüllung benötigt (nicht zu verwechseln mit dem tatsächlichen Alter des Baumes) in die Wertermittlung einzubeziehen. Dies geschieht im Hinblick darauf, dass die Baumherstellung in der Vergangenheit erfolgte, dadurch, dass die Kosten des gewählten Gehölzes, seiner Pflanzung und Anwachspflege sowie des Anwachsrisikos mit 4% im Jahr verzinst werden ebenso wie die während der Herstellungszeit anfallenden Pflegekosten und das verbleibende Risiko. Dabei ist stets von gegenwärtigen Preisverhältnissen auszugehen. Der so im Rahmen des Grundstückswertes und der Funktion des Baumes für das Grundstück ermittelte Herstellungswert gilt allerdings nur für eine einwandfrei gelungene Pflanzung an einem optimalen Standort. Von diesem Wert sind alle unter Umständen vor dem Schadenseintritt oder Entzug gegebenen Wertminderungen wegen Alters oder sonstiger Mängel in Abzug zu bringen. Erst danach ergibt sich der aktuelle Wert des Baumes. Zur Veranschaulichung der einzelnen Wertermittlungsschritte hier die vier Hauptkriterien: Funktion des Gehölzes für das betreffende Grundstück – auch Straßengrundstück Ausgangsgröße der Wertermittlung = Pflanzgröße abhängig von der Funktion Herstellungszeit vom Anwachszeitpunkt bis zur Erfüllung der Funktion für das Grundstück Wertminderungen, die in Abzug zu bringen sind.